- Spanische Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltungen –
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE SPANISCHE BEDINGUNGEN DES REISEVERTRAGES
Die Reservierung einer der auf dieser Website enthaltenen Reisen setzt die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die automatisch in alle Verträge aufgenommen werden, die einige der oben genannten Reisen zum Gegenstand haben. Diese Bedingungen sind für die Parteien bindend und bilden zusammen mit den vereinbarten und/oder im Programmangebot (technisches Datenblatt) der Reise enthaltenen besonderen Bedingungen den endgültigen Vertrag.
1. RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR DEN PAUSCHALREISEVERTRAG UND ANNAHME DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zur Verteidigung von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen, die durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 genehmigt wurden, sowie anderen geltenden Bestimmungen. Das Vertragsverhältnis zwischen der veranstaltenden Agentur und dem Kunden wird durch diese Allgemeinen Bedingungen, durch die im Kombinierten Reisevertrag vereinbarten besonderen Klauseln und durch das technische Dossier der Reise, das deren Inhalt beschreibt, geregelt.
2. ORGANISATION
Die Organisation dieser kombinierten Reise wurde von Almeria Bike Tours, Reisebüro, Reiseveranstalter, mit N.I.E. X1064564D, mit Adresse Camino del Ramblin 9, 04250 Pechina/Almeria, Telefon 639726113 und Reisebüro/veranstalter-Registrierungsnummer C.I.AN-047564-3. Wenn die vom Kunden gebuchte Reise einen anderen Veranstalter hatte, werden dessen Daten im GUTSCHEIN/REISEVERTRAG angegeben, der dem Reisenden zum Zeitpunkt des Abonnements ausgehändigt wird.
3. ANFRAGE UND BESTÄTIGUNG DER RESERVIERUNG
3.1. Vorvertragliche Informationen. Bevor der Reisende an einen kombinierten Reisevertrag oder ein entsprechendes Angebot gebunden wird, stellt die veranstaltende Agentur bzw. die Vermittlungsagentur dem Reisenden das standardisierte Informationsformular für kombinierte Reiseverträge sowie die übrigen Informationen zu Merkmale und Informationen der Reise gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung. Diese vorvertraglichen Informationen bilden einen integralen Bestandteil des kombinierten Reisevertrags, falls die Reservierung formalisiert und vom Reisenden bestätigt wird.
3.2. Reservierungsanfrage. Nach einer Anfrage verpflichtet sich die Einzelhandelsagentur oder gegebenenfalls die organisierende Agentur, die geeigneten Schritte zu unternehmen, um eine Bestätigung der Reservierung entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze und des Zeitraums, für den sie angefordert wurde, zu erhalten. Zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage kann die Agentur eine Vorauszahlung verlangen, die in keinem Fall 40 % des Gesamtbetrags der Reise übersteigt, und eine entsprechende Quittung ausstellen, auf der zusätzlich zu dem vom Reisenden vorgestreckten Betrag der angeforderte Gesamtbetrag angegeben ist Reise. Der Restbetrag muss mindestens zwanzig Tage vor dem Abreisedatum bezahlt werden. Wenn der Gesamtpreis der Reise nicht unter den angegebenen Bedingungen bezahlt wird, wird davon ausgegangen, dass der Reisende von der angeforderten Reise zurücktritt und die im entsprechenden Abschnitt festgelegten Bedingungen gelten. Bei bestätigter Reservierung wird die gelieferte Summe mit dem Reisepreis verrechnet. Wenn der Reisende seine Reservierungsanfrage vor der Bestätigung zurückzieht, wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet, gegebenenfalls abzüglich der möglicherweise entstandenen Verwaltungskosten.
3.3. Wenn der Reisende die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten kombinierten Reise wünscht, kann die Agentur die Zahlung eines Betrags für die Vorbereitung des Projekts verlangen. Nimmt der Reisende das von der Agentur erstellte kombinierte Reiseangebot an und kann die Agentur die darin enthaltenen Leistungen bestätigen, wird der gezahlte Betrag auf den Reisepreis angerechnet. Wenn sie diese nicht bestätigen kann, muss die Agentur die vom Reisenden gezahlten Beträge zurückerstatten.
3.4. Wenn die Agentur in allen oben genannten Fällen die gewünschte Reise nicht anbieten kann und dem Reisenden eine ähnliche oder eine andere Reise anbietet, gilt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dass sie dieses Angebot 24 Stunden lang aufrechterhält. In diesen Fällen kommt der Vertrag zustande, wenn der Reisende das Angebot innerhalb der oder der ausdrücklich bestimmten Frist annimmt.
3.5. Bestätigung reservieren. Der Abschluss des kombinierten Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Reservierung. Ab diesem Zeitpunkt sind der kombinierte Reisevertrag und andere Unterlagen für beide Parteien verbindlich.
4. PREIS
4.1 Der Reisepreis beinhaltet alles, was im Abschnitt „Eingeschlossen“ des Technischen Datenblattes der Reise angegeben ist, sowie die jeweils geltende Mehrwertsteuer, sofern diese anzuwenden ist.
4.2 Der Preis der kombinierten Reise beinhaltet NICHT: Visa, Flughafengebühren und/oder Ein- und Ausreisegebühren, Impfzertifikate, „Extras“ wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, spezielle Diäten – auch nicht in den Annahmen von Vollpension oder Halbpension, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, Waschen und Bügeln von Kleidung, optionale Hotelleistungen und im Allgemeinen alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Abschnitt „Der Preis der kombinierten Reise beinhaltet“ aufgeführt ist oder im Programm/Angebot, im Vertrag oder in den Unterlagen, die dem Reisenden bei Unterzeichnung ausgehändigt werden, nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Trinkgelder: Trinkgelder sind nicht im Preis der kombinierten Fahrten enthalten. Optionale Ausflüge oder Besichtigungen: Bei optionalen Ausflügen oder Besichtigungen, die nicht am Ausgangspunkt vertraglich vereinbart wurden, ist zu beachten, dass sie nicht Teil des kombinierten Reisevertrags sind und ihren eigenen Geschäftsbedingungen unterliegen.
5. PREISÄNDERUNG
5.1 Der Preis der kombinierten Reise wurde auf der Grundlage der Wechselkurse, Transportpreise, Kraftstoffkosten und anwendbaren Steuern und Gebühren am Datum der Veröffentlichung des Programms/der Broschüre oder der nachfolgenden Bedingungen, die gegebenenfalls veröffentlicht wurden, berechnet im Druck. Jede Änderung des Preises der oben genannten Elemente kann zu einer Anpassung des Endpreises der Reise führen, sowohl nach oben als auch nach unten, in der strengen Höhe der oben genannten Preisänderungen. Diese Änderungen werden dem Reisenden schriftlich oder auf andere Weise mitgeteilt, die den Nachweis der erfolgten Mitteilung ermöglicht, damit er, wenn die vorgenommene Änderung erheblich ist, ohne Vertragsstrafe von der Reise zurücktreten oder die Vertragsänderung akzeptieren kann.
5.2 Die Agentur darf den Preis nur nach oben oder unten ändern, vorausgesetzt, dass die Änderung vor 20 Tagen vor Reiseantritt erfolgt und nicht erheblich ist, dh mehr als 8 % des Gesamtpreises der Reise beträgt. Darüber hinaus darf diese Überprüfung nur durchgeführt werden, um die Höhe des Reisepreises an die Schwankungen anzupassen: (a) der auf die organisierte Reise angewandten Wechselkurse, (b) des Preises der in der Reise enthaltenen Beförderung, einschließlich Treibstoffkosten, (c) Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen, wie Flughafengebühren, Einsteigen, Ausschiffen und dergleichen, die im Preis enthalten sind. Wenn die Preisanpassung eine Erhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises vorsieht, wird die Agentur den Reisenden unverzüglich informieren, der den Vertrag kündigen kann. Der Reisende muss die getroffene Entscheidung der Agentur innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung mitteilen. Wenn der Reisende seine Entscheidung nicht innerhalb der angegebenen Frist mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er sich für die Auflösung des Vertrages entscheidet.
6. ZAHLUNGSART
Registrierungen und Rückerstattungen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung kann die Agentur eine Vorauszahlung verlangen und eine entsprechende Quittung ausstellen, in der zusätzlich zu dem vom Reisenden vorgestreckten Betrag die gewünschte kombinierte Reise angegeben ist. Der Restbetrag muss mindestens 14 Tage vor dem Abreisedatum bezahlt werden.
Wenn der Gesamtpreis der Reise nicht unter den angegebenen Bedingungen bezahlt wird, wird davon ausgegangen, dass der Reisende von der angeforderten Reise zurückgetreten ist, und es gelten die im folgenden Abschnitt aufgeführten Bedingungen.
Die Annahme von Reservierungen durch den Veranstalter erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen und gilt mit dem daraus resultierenden Vertragsschluss zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Veranstalter als abgeschlossen. Eventuelle Versicherungsprämien und Verwaltungskosten für die Änderung oder Übertragung von Reservierungen werden nicht erstattet.
Für den Fall, dass der Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss nicht in der Lage ist, eine der vom Kunden gewünschten Dienstleistungen zu erbringen, muss dies dem Reisenden über die Einzelhandelsagentur mitgeteilt werden, der auf seine Anfrage verzichten und nur die eventuellen Vorauszahlungen zurückfordern kann .
Die Preise für Gruppenreisen werden ab einer Mindestanzahl von Personen berechnet, die zusammen reisen; Wird das in den entsprechenden technischen Unterlagen angegebene Minimum nicht erreicht, wird der Preis geändert oder die Reise storniert. Alle Optionen müssen den Reisenden mindestens zwanzig Tage im Voraus mitgeteilt werden.
Darüber hinaus wird der Belegungszuschlag, der einen zusätzlichen Teil des Preises bildet, sowohl im entsprechenden technischen Datenblatt als auch im kombinierten Reisevertrag aufgeführt. In diesem Fall werden die Teilnehmer vor der Anwendung dieser Zuschläge mindestens zwanzig Tage vor der Abreise informiert. Alle Erstattungen, die für ein beliebiges Konzept angemessen sind, werden immer über die Einzelhandelsagentur formalisiert, bei der die Registrierung vorgenommen wurde, und es werden keine Leistungen erstattet, die der Reisende freiwillig nicht in Anspruch genommen hat.
7. STORNIERUNG, ÄNDERUNG UND RÜCKTRITT
Almeria Bike Tours behält sich das Recht vor, die vom Benutzer vorgenommenen Reservierungen zu stornieren, wenn die Bedingungen nicht eingehalten oder falsche Informationen angegeben wurden.
Der Kunde kann die Reise vor Reiseantritt durch schnellstmögliche Mitteilung an die Agentur stornieren. Sobald diese Benachrichtigung eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb einer angemessenen Frist Ihre Abrechnung, für die Sie hiermit die Organisations- und Verkaufsagentur ermächtigen, von den gezahlten Beträgen Verwaltungsgebühren und bereits angefallene Zahlungen an Dritte abzuziehen.
Wir wollen so flexibel wie möglich sein. Daher werden wir im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses unser Bestes tun, um Ihre Reise kostenlos auf Reisen innerhalb desselben Jahres zu ändern. Und falls Sie die Reise vor dem Startdatum stornieren möchten, fallen die folgenden Gebühren an:
• Bei mehr als 30 Tagen betragen 20 % des Reisebetrags.
• Zwischen 30 und 15 Tagen betragen 50 % des Reisebetrags
• Zwischen 14 Tagen und 24 Stunden vor Reiseantritt betragen 75 % des Reisepreises.
Erscheint der Reisende nicht zur Reise, beträgt der zu zahlende Betrag ist 100 % des Reisepreises
Für mehr Flexibilität empfehlen wir den Abschluss einer Reise-, Assistance-, RC- und Stornoversicherung.
Änderungen der Daten, der Unterkunft und anderer Dienstleistungen der Reisen, die der Kunde nach der Reservierung durchführen möchte, können zu einer Erhöhung der Reisepreise führen, obwohl Almeria Bike Tours alles tun wird, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
8. ÄNDERUNGEN
Die Agentur verpflichtet sich, ihren Kunden alle vertraglich vereinbarten Leistungen, die in dem Programm/Angebot enthalten sind, das zu dem kombinierten Reisevertrag geführt hat, mit den festgelegten Bedingungen und Merkmalen in Übereinstimmung mit den folgenden Punkten zu erbringen:
a) Muss der Reiseveranstalter vor Reiseantritt wesentliche Vertragsbestandteile erheblich ändern, hat er den Reisenden unverzüglich zu informieren, entweder direkt, wenn er auch als Vermittler auftritt, oder in den anderen Fällen über den jeweiligen Vermittler. In einem solchen Fall und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, kann der Reisende wählen, ob er den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen oder eine Vertragsänderung akzeptieren möchte, in der die eingeführten Änderungen und ihre Auswirkungen auf den Preis angegeben sind. Der Reisende muss die getroffene Entscheidung dem Reisevermittler oder gegebenenfalls dem Reiseveranstalter innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung über die in Abschnitt (a) genannte Änderung mitteilen. Für den Fall, dass der Reisende seine Entscheidung nicht zu den angegebenen Bedingungen mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er sich für die Auflösung des Vertrags ohne Vertragsstrafe entscheidet.
b) Für den Fall, dass der Reisende den Vertrag gemäß den Bestimmungen von Abschnitt a) kündigt oder der Veranstalter die kombinierte Reise vor dem vereinbarten Abreisedatum aus anderen als den in den Punkten 7.4 und 7.5 behaupteten Gründen storniert und das nicht dem Reisenden zuzurechnen sind, hat der Reisende ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Anspruch auf Erstattung aller gemäß dem Vertrag gezahlten Beträge oder auf eine andere kombinierte Reise von gleicher oder besserer Qualität, sofern die Veranstalter oder Einzelhändler können es vorschlagen. Bei Minderwertigkeit der angebotenen Reise hat der Veranstalter bzw. der Vermittler dem Reisenden ggf. auf Basis der bereits gezahlten Beträge die Preisdifferenz vertragsgemäß zu erstatten.
c) In den oben genannten Fällen sind der Reiseveranstalter und der Reisevermittler verpflichtet, dem Reisenden gegebenenfalls eine Entschädigung für Vertragsverletzungen zu zahlen, die 5 % des Gesamtpreises der vertraglich vereinbarten Reise beträgt, wenn die oben genannte Vertragsverletzung vorliegt zwischen zwei Monaten und fünfzehn Tagen unmittelbar vor dem geplanten Abschluss der Reise eintritt; 10 %, wenn sie zwischen den letzten fünfzehn Tagen und drei Tagen auftritt, und 25 %, wenn die oben genannte Verletzung innerhalb der letzten achtundvierzig Stunden auftritt.
d) Für den Fall, dass der Veranstalter nach Antritt der Reise einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht erbringt oder nachweist, dass er nicht erbringen kann, trifft er angemessene Lösungen für die Fortsetzung der organisierten Reise , ohne Preiszuschlag für den Reisenden, und zahlt diesem gegebenenfalls den Betrag der Differenz zwischen den erbrachten und den erbrachten Leistungen. Wenn der Reisende die Reise mit den vom Veranstalter gegebenen Lösungen fortsetzt, wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend annimmt.
e) Sind die Lösungen des Veranstalters undurchführbar oder willigt der Reisende aus zumutbaren Gründen nicht ein, muss der Veranstalter ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung zu stellen, das dem für die Reise verwendeten gleichwertig ist.zum Abfahrtsort oder zu einem anderen Ort, den beide vereinbart haben, zurückzukehren, unbeschadet der eventuell anfallenden Entschädigung.
f) In keinem Fall alles, was nicht im kombinierten Reisevertrag enthalten ist (wie z Reise etc.) gehen zu Lasten des Veranstalters, und es besteht keine Verpflichtung, diese eventuellen Kosten eigenständiger Leistungen im Falle einer Absage der Reise zu ersetzen.
g) Werden die im Angebot enthaltenen Transfers/Assistenz vom Hotel - Flughafen oder umgekehrt oder ähnliches grundsätzlich aus Gründen, die außerhalb des Transferunternehmens liegen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht erfüllt, erstattet der Veranstalter nur den Betrag von das vom Kunden genutzte alternative Transportmittel bei der Verschiebung, gegen Vorlage der entsprechenden Quittung oder Rechnung.
9. VERPFLICHTUNG DES REISENDEN, JEDE NICHTEINHALTUNG BEI DER AUSFÜHRUNG DES VERTRAGES MITZULEGEN
Der Reisende kann Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf die Durchführung der kombinierten Reise direkt an den Einzelhändler senden, bei dem er gekauft wurde. Der Händler wird solche Mitteilungen, Anfragen oder Beschwerden unverzüglich an den Veranstalter weiterleiten. Für die Einhaltung der Fristen oder Verjährungsfristen gilt die Empfangsbestätigung des Händlers der Mitteilungen, Anfragen oder Reklamationen als Empfangsbestätigung des Veranstalters.
Der Reisende hat den Veranstalter bzw. den Vermittler unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unverzüglich über jede Vertragswidrigkeit zu informieren, die bei der Erbringung einer im Vertrag eingeschlossenen Reiseleistung festgestellt wird. Nach der Mitteilung muss der Veranstalter und/oder Vermittler mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um angemessene Lösungen zu finden.
Der Reisende hat die Anweisungen der Agentur für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise sowie die allgemein für die Nutzer der in der kombinierten Reise enthaltenen Leistungen geltenden Vorschriften einzuhalten. Insbesondere bei Gruppenreisen werden sie den anderen Teilnehmern den gebührenden Respekt entgegenbringen und ein Verhalten beobachten, das dem normalen Verlauf der Reise nicht schadet.
Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt die Agentur zur Kündigung des kombinierten Reisevertrages. In diesem Fall, wenn der Vertrag die Rückreise umfasst, stellt die Agentur dem Reisenden ein Transportmittel zur Verfügung, das dem für die Reise vertraglich vereinbarten gleichwertig ist, um zum Abreiseort oder zu einem anderen vereinbarten Ort zurückzukehren. Die Agentur hat auch Anspruch auf angemessenen Ersatz von Schäden, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind. Für den Fall, dass die vorgeschlagenen Lösungen für den Reisenden nicht zufriedenstellend sind, hat er eine Frist von dreißig Tagen, gerechnet ab dem Tag der Beendigung der Reise, um bei der Einzelhandelsagentur oder über diese vor dem Veranstalter Ansprüche geltend zu machen.
10. IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG DES FAHRRADS:
In Spanien ist die Verwendung eines Helms obligatorisch und das Unternehmen empfiehlt die Verwendung jederzeit. Wenn der Kunde diese Regel nicht einhält, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle eines Unfalls, einer Geldstrafe oder aus anderen Gründen.
Der Kunde versteht die mit der Nutzung des Fahrrads verbundenen Risiken und stimmt zu, über die technischen und körperlichen Fähigkeiten zur Durchführung der angebotenen Fahrradtour zu verfügen. Der Kunde entbindet das Unternehmen von jeglicher Verantwortung für Umstände, die durch mangelnde Vorbereitung oder technische und/oder physische Kapazität verursacht werden.
In Fällen, in denen ein Fahrrad gemietet wird, kann jeweils eine spezielle Kaution und/oder ein Mietvertrag verlangt werden. Wenn das Fahrrad aufgrund von Missbrauch durch den Kunden beschädigt ist oder repariert werden muss, trägt der Kunde die Reparaturkosten.
Im Falle eines Diebstahls des Fahrrads oder einer seiner Komponenten ist der Kunde für den Ersatz der Komponente oder des kompletten Fahrrads verantwortlich.
Bei der Beauftragung einer Fahrradtour geht das Unternehmen davon aus, dass alle Personen, die an der Reise teilnehmen, für die Durchführung der Fahrradrouten geeignet sind, dass sie kein gesundheitlichen Einschränkungen haben, die sie an die Durchführung dieser Art von Aktivität hindert. Reisende übernehmen die Risiken von Fahrradreisen und daher akzeptiert das Unternehmen keine Ansprüche wegen Unfällen, Stürzen, schlechter körperlicher Vorbereitung, mangelnder Kenntnis bei der Interpretation der Route oder Karten usw. jeglicher Art.
Ebenso lehnen die Teilnehmer es ab, dem Reisebüro jegliche Verantwortung für eventuelle Ereignisse während der Reise zu übertragen, die sich aus mangelnder Vorbereitung (physisch oder technisch), Schulung der Teilnehmer, Abweichungen von der Route oder Zwischenfällen mit dritten Personen ergeben .
11. HAFTUNG
11.1. Allgemein. Die Organisatoren und Einzelhändler haften für die Schäden, die dem
Gast wegen fehlender oder mangelhafter Vertragserfüllung entstehen. Diese Verantwortung erlischt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
(1) Dass die bei der Vertragsdurchführung festgestellten Mängel dem Reisenden zuzurechnen sind. (2) Dass diese Mängel einem Dritten zuzurechnen sind, der in keinem Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen steht, und unvorhersehbarer oder unüberwindbarer Natur sind.
(3) Dass die vorgenannten Mängel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die eine Situation verursacht haben, die außerhalb der Kontrolle der Partei lag, die diese Situation behauptet, und deren Folgen nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären.
(4) Dass die Mängel auf einem Ereignis beruhen, das der Einzelhändler bzw. der Veranstalter trotz Anwendung aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder überwinden konnte.
In Fällen des Haftungsausschlusses aufgrund eines der in den Ziffern 2, 3 und 4 genannten Umstände sind der Veranstalter und der Vermittler, die Parteien des kombinierten Reisevertrags sind, jedoch verpflichtet, dem Reisenden die erforderliche Hilfe zu leisten ist, sich in Schwierigkeiten zu befinden.
11.2. Haftung für Fehler in der Reservierung.
Der Unternehmer haftet für Fehler aufgrund von ihm zuzurechnenden technischen Mängeln des Reservierungssystems sowie für Fehler während des Reservierungsvorgangs, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, die Reservierung einer kombinierten Reise zu verwalten. Der Unternehmer haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzurechnen sind oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.
11.3 Grenzen des Schadensersatzes.
Bezüglich der Schadensersatzgrenze für Schäden, die aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Ausführung der in der kombinierten Reise enthaltenen Leistungen resultieren, gelten die Bestimmungen der jeweils geltenden geltenden Vorschriften. Im Hinblick auf nicht-körperliche Schäden müssen diese immer vom Reisenden beglaubigt werden.
11.4 Mitwirkungspflicht der Agentur.
Die Organisationsagentur und gegebenenfalls der Reisevermittler sind verpflichtet, dem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich und angemessen Hilfe zu leisten, insbesondere unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, durch:
a) die Bereitstellung angemessener Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung
b) Unterstützung des Reisenden beim Aufbau einer Fernkommunikation und Hilfe bei der Suche nach alternativen Reiseformeln.
Der Veranstalter und ggf. der Vermittler können für diese Hilfeleistung einen angemessenen Aufpreis berechnen, wenn die Erschwerung vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden herbeigeführt wurde. Dieser Zuschlag darf in keinem Fall die tatsächlichen Kosten des Veranstalters oder Vermittlers übersteigen.
In Fällen, in denen die vertragsgemäße Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht gewährleistet werden kann, übernimmt der Veranstalter und/oder der Vermittler die Kosten für die notwendige Unterbringung, möglichst in gleichwertiger Kategorie, z ein Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Reisendem. Diese Einschränkung gilt nicht für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität oder ihre Begleitpersonen, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen.
Die Organisation ist während einer Reise, eines Trekkings, Campings oder einer Expedition nicht verantwortlich für körperliche Beschwerden, die durch Höhe, Wetteränderungen oder die Notwendigkeit, Brücken, Flüsse oder schwierige Stufen zu überqueren, verursacht werden.
Wenn die Reise mit einem von der Organisationsagentur direkt oder indirekt beauftragten Landtransportmittel durchgeführt wird, muss der Reisende im Falle eines Unfalls unabhängig vom Land, in dem er sich ereignet, die entsprechende Forderung gegen das Transportunternehmen einreichen, um sich zu schützen , gegebenenfalls die Entschädigung der Versicherung, kostenlose Unterstützung und Beratung bei ihren Bemühungen durch die Organisationsagentur.
11.5 Verantwortlichkeit der Fluggesellschaften: Der Passagier, der sein entsprechendes Flugticket mit sich führt, kann direkt von der ihn befördernden Fluggesellschaft die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei „Überbuchung“, erheblichen Verspätungen, Gepäckverlust usw geltende Gemeindeordnung.
11.6 Ausschlüsse: Die vertraglichen Haftungsregelungen der kombinierten Reise finden keine Anwendung auf Leistungen wie Ausflüge, Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen, Besuche von Ausstellungen oder Museen oder ähnliche Leistungen, die nicht im Gesamtpreis der kombinierten Reise enthalten sind Reise und die der Reisende anlässlich derselben oder während ihrer Reise fakultativ abschließt. In diesen Fällen muss die Agentur den Reisenden auf den optionalen Charakter der Dienstleistung hinweisen und das ist nicht Teil der kombinierten Reise. Wenn die Agentur in den Vertrag über diese Leistungen eingreift, wird sie gemäß den spezifischen Regeln des von ihr abgeschlossenen Vertrags reagieren.
12. EINSCHRÄNKUNG VON PAUSCHALREISENDIENSTLEISTUNGEN
12.1. Flugreisen. Präsentation am Flughafen. Bei Flugreisen erfolgt die Vorführung am Flughafen mindestens anderthalb Stunden vor der offiziellen Abflugzeit, und in jedem Fall werden die spezifischen Empfehlungen, die in den bei Vertragsunterzeichnung bereitgestellten Reiseunterlagen angegeben sind, strikt befolgt. Bei der Beauftragung unabhängiger oder loser Flugdienste wird empfohlen, dass der Kunde die Abflugzeiten achtundvierzig Stunden im Voraus bestätigt. Tickets werden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, im elektronischen Ticketformat ausgestellt.
12.2. Hotels. Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel angebotenen Dienstleistungen werden durch die offizielle Touristenkategorie, falls vorhanden, bestimmt, die von der zuständigen Stelle Ihres Landes zugewiesen wird. Wenn es keine gibt, wird die Kategorie der Hotels in Sternen auf der Grundlage von Kriterien festgelegt, die für die Hotelbranche auf der Grundlage ihrer Dienstleistungen und Einrichtungen üblich sind, und hat lediglich einen indikativen Charakter. Angesichts der aktuellen Gesetzgebung in dieser Hinsicht, die nur das Vorhandensein von Einzel- und Doppelzimmern vorschreibt, in denen in jedem der letzteren ein drittes Bett möglich ist, wird immer davon ausgegangen, dass die Nutzung des dritten Bettes mit Wissen und Zustimmung erfolgt der Personen, die das Zimmer bewohnen, und somit wird das Zimmer in allen Reservierungsformularen, die dem Reisenden bei der Zahlung der Vorauszahlung, dem Vertrag und den Tickets und/oder Reiseunterlagen, die gleichzeitig mit der Unterzeichnung ausgehändigt werden, ausgehändigt werden, als Tripel ausgewiesen das Gleiche. Ebenso bei Doppelzimmern zur Nutzung durch bis zu vier Personen mit zwei Betten, wenn dies im Angebot des Programms/Prospekts so angegeben ist. Zusatzleistungen: Wenn der Nutzer vor Reiseantritt Zusatzleistungen (z. B. ein Zimmer mit Meerblick usw.) anfordert, die von der Organisationsagentur nicht definitiv bestätigt werden können, kann der Nutzer die angeforderte Zusatzleistung definitiv stornieren oder Ihre Anfrage warten lassen, dass solche Dienste endlich erbracht werden können. Für den Fall, dass die Parteien eine Vorauszahlung des Preises der Zusatzleistungen vereinbart haben, die dem Reisenden und Nutzer letztendlich nicht erbracht werden können, wird der bezahlte Betrag von der Einzelhandelsagentur unverzüglich nach Rückkehr von der Reise erstattet.
13. PÄSSE, VISA UND DOKUMENTATION
Die Agentur ist verpflichtet, über die für die Reise und den Aufenthalt erforderlichen Gesundheitsformalitäten sowie über die für Bürger der Europäischen Union geltenden Pass- und Visabestimmungen zu informieren und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Der Reisende muss sich die für die Durchführung der Reise erforderlichen Unterlagen besorgen, einschließlich des Reisepasses und der Visa sowie der Gesundheitsformalitäten. Alle Schäden, die sich aus dem Fehlen dieser Dokumentation ergeben, gehen zu Ihren Lasten, insbesondere die Kosten, die durch die Unterbrechung der Reise und ihre eventuelle Rückführung verursacht werden. Wenn die Agentur den Auftrag des Reisenden annimmt, die erforderlichen Visa für eines der in der Reiseroute enthaltenen Reiseziele zu bearbeiten, kann sie die Zahlung der Kosten für das Visum sowie die Verwaltungskosten für die durchzuführenden Verfahren verlangen.
ar vor der entsprechenden diplomatischen oder konsularischen Vertretung. In diesem Fall haftet die Agentur für den Schaden, der ihr nach Maßgabe der üblichen Sorgfalt durch Verzögerungen bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen oder durch deren Fehlen oder Unzulänglichkeit zuzurechnen ist. Alle Schäden, die sich aus dem Fehlen dieser Dokumentation ergeben, gehen zu Ihren Lasten, insbesondere die Kosten, die durch die Unterbrechung der Reise und ihre eventuelle Rückführung verursacht werden.
Daher müssen alle Benutzer ausnahmslos (einschließlich Kinder) ihre entsprechenden persönlichen und familiären Dokumente gemäß den Gesetzen des besuchten Landes oder der besuchten Länder mit sich führen, sei es ein Reisepass oder eine D.N.I. Es geht zu ihren Lasten, wenn die Reisen es erfordern, Visa, Pässe, Impfzertifikate usw. zu beschaffen. Im Falle der Ablehnung der Erteilung von Visa durch eine Behörde aus besonderen Gründen des Benutzers oder der Einreiseverweigerung aufgrund fehlender erforderlicher Voraussetzungen, aufgrund eines Mangels an erforderlichen Dokumenten oder weil Sie kein Beförderer sind Aus diesem Grund lehnt die Organisationsagentur jede Verantwortung für Ereignisse dieser Art ab, wobei alle entstehenden Kosten zu Lasten des Reisenden gehen und unter diesen Umständen die Bedingungen und Regeln gelten, die für Fälle des freiwilligen Rücktritts von Dienstleistungen festgelegt wurden. Alle Reisenden und insbesondere diejenigen, die eine andere als die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, werden außerdem daran erinnert, dass sie sich vor Reiseantritt vergewissern müssen, dass sie alle geltenden Vorschriften und Anforderungen bezüglich Visa erfüllt haben, um insgesamt problemlos einreisen zu können die zu besuchenden Länder. Personen unter 18 Jahren müssen eine von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Genehmigung mit sich führen, in Erwartung, dass sie von einer Behörde angefordert werden kann.
Im Falle des Verlusts der Reisedokumentation durch den Kunden, was zu einem Verlust von Dienstleistungen führt, haftet die Organisationsagentur nicht für die Kosten, die durch eine neue Reservierung und/oder Ausstellung derselben verursacht werden.
14. ANSPRUCHSSYSTEM, VERZICHT AUF DIE SCHIEDSKLAUSEL UND UNTERLEGUNG VOR DEN ORDENTLICHEN GERICHTEN
Der Reisende kann unbeschadet der ihn unterstützenden rechtlichen Schritte innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Reise enden sollte, schriftlich Ansprüche wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages beim Reisebüro geltend machen . . . Innerhalb einer maximalen Frist von weiteren 30 Tagen muss die organisierende Agentur oder die Einzelhandelsagentur, je nach ihren Verpflichtungen, die innerhalb der Frist geltend gemachten Ansprüche schriftlich beantworten. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich seinen Verzicht darauf, sich in allen Fragen, die sich aus dem Bestehen dieses Vertrages ergeben, den Schiedsgerichten zu unterwerfen. Da der Reisende nicht der Verbraucherschlichtung unterliegt, kann er Ansprüche vor Gericht geltend machen.
15. VERORDNUNG VON MASSNAHMEN
Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts beträgt die Verjährungsfrist für Klagen, die sich aus den Rechten ergeben, die im konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes zur Verteidigung von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen anerkannt sind, zwei Jahre, wie in Artikel 164 des Royal Gesetzesdekret 1/2007.
16. INFORMATIONEN, DIE DAS VERKAUFSAGENTUR DEM REISENDEN BEREITSTELLEN MUSS
Der Reisende wird darüber informiert, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung von der Einzelhandelsagentur die entsprechenden Informationen zu den für die gewählte Reise erforderlichen spezifischen Dokumenten sowie eine Beratung zum optionalen Abschluss einer Versicherung erhalten muss, die die Stornierungskosten abdeckt. oder Assistance-Versicherung, die die Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt, zusammen mit einer Reihe weiterer optionaler Deckungen; und Informationen über die wahrscheinlichen Risiken, die mit dem Reiseziel und der vertraglich vereinbarten Reise verbunden sind. Für diese Zwecke wird dem Reisenden jedoch empfohlen, sich an das Außenministerium zu wenden, dessen Informationsbüro spezifische Empfehlungen je nach Reiseziel über das Internet (http://www.maec.es) oder auf andere Weise bereitstellt. Die Einzelhandelsagentur stellt dem Reisenden auch eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Aufnahme in den Vertrag sowie zur Zustimmung und ausdrücklichen Annahme durch den Reisenden zur Verfügung.
17. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
17.1. Anschlussflüge. Besteht keine Verbindung vom Herkunftsort des Kunden zum Start des internationalen Fluges, gehen die durch die Übernachtung verursachten Kosten zu Lasten des Kunden.
17.2 Zulassungs-/Ausschlussrecht. Der Veranstalter behält sich die Aufnahme und ggf. den Ausschluss von Personen vor, die durch ihr störendes Verhalten den reibungslosen Ablauf der Reise und das Zusammenleben der Gruppe beeinträchtigen können. Der Reisende stellt die Agentur ausdrücklich von jeglicher Haftung, Forderung, Eventualität oder Verpflichtung frei, die entstehen könnte.
Lachen Sie persönlich und/oder gegenüber Dritten wegen möglicher, mutmaßlicher und/oder nachgewiesener Verstöße gegen die im Bestimmungsland geltenden Gesetze oder Vorschriften jeglicher Art aus und erklären Sie zu diesem Zweck, dass Sie sich Ihrer diesbezüglichen Verpflichtung bewusst sind und Ihre festen Willens und halten sich ausdrücklich daran und halten ihn in vollem Umfang ein. Ebenso ist er verpflichtet, den Anweisungen der für die Gruppe oder die Führer verantwortlichen Personen zu folgen und die Agentur zu entlasten, im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung.
17.3 Gepäck. Für alle Zwecke und soweit es den Bodentransport betrifft, wird davon ausgegangen, dass das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Benutzers bei ihm bleiben, unabhängig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie untergebracht sind, und dass sie auf Risiko des Benutzers transportiert werden und Kosten. . Benutzern wird empfohlen, bei allen Gepäckbe- und -entladevorgängen anwesend zu sein. Für den Luft-, Bahn-, See- oder Flusstransport von Gepäck gelten die Bedingungen der Transportunternehmen, wobei das Passagierticket das verbindliche Dokument zwischen den oben genannten Unternehmen und dem Passagier ist. Im Schadensfall hat der Reisende unverzüglich den entsprechenden Schadensersatzanspruch beim Transportunternehmen geltend zu machen. Die Organisationsagentur verpflichtet sich, Kunden, die von einem dieser Umstände betroffen sein könnten, rechtzeitig Hilfe zu leisten. Wir empfehlen dem Benutzer und Reisenden, sich bei der Fluggesellschaft selbst über die zulässige Freigepäckmenge zu erkundigen, da diese von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist.
18. VERSICHERUNG
Wir empfehlen dem Nutzer und Reisenden den Abschluss einer Reiserücktritts-/Stornoversicherung und Reiseassistenz.
Ebenso hat Almeria Bike Tours sowohl als Veranstalter als auch gegebenenfalls als Reisebüro eine Kautionsversicherung mit Policennummer N-10.351.708-S als Garantie für den Schutz vor Insolvenz bei der Garantiegeberin Seguros Catalana Occidente, S.A. abgeschlossen. de Seguros y Reaseguros, Paseo de la Castellana, 4 28046 Madrid und Haftpflichtversicherung mit Policennummer INNO000129 bei der Firma Hiscox, S.A., Niederlassung in Spanien, Calle Miguel Ángel, 11, 4ª planta 28010 Madrid
19. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN.
Indem Sie sich an diese allgemeinen Bedingungen halten und den kombinierten Reisevertrag unterzeichnen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die angegebenen personenbezogenen Daten Teil einer automatisierten Datei mit personenbezogenen Daten werden, für deren Behandlung Sie verantwortlich sind, das Unternehmen ALMERIA BIKE TOURS. Der Zweck der oben genannten Datei besteht darin, die Reservierung und die angemessene Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sowie die internationale Übermittlung dieser Daten an organisierende Unternehmen und Anbieter der oben genannten Dienstleistungen angemessen zu verwalten und Ihnen Informationen zusenden zu können über Produkte, Dienstleistungen, Angebote und Werbeaktionen im Zusammenhang mit dem Programm und den Aktionen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von ALMERIA BIKE TOURS im Bereich Tourismus, Hotels, Restaurants und Reisen. Ihre Daten werden nur und ausschließlich unter Wahrung der Geheimhaltungspflicht an Dritte weitergegeben, die in notwendiger Weise in die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand der vertraglich vereinbarten Reise und mit den gleichen Zwecken wie die vorherigen eingreifen Anwendung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften.
Siehe auch Datenschutz. Zur Ausübung der anerkannten Rechte kann sich der Interessent über folgende E-Mail-Adresse wenden: info@almeria-bike-tours.de. Datenverantwortlicher: Christel Steinhauser, Almeria Bike Tours, Camino del Ramblin 9, 04250 Pechina.
19.1. Sammlung und Verarbeitung von Bildern zum Zwecke der Tourismusförderung
Der Begriff der personenbezogenen Daten umfasst Bilder, wenn sie sich auf identifizierte oder identifizierbare Personen beziehen. Aus diesem Grund müssen die geltenden Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten auf die Verwendung von Kameras, Videokameras und ähnlichen technischen Mitteln angewendet werden, die während der Reise Bilder aufnehmen und/oder aufzeichnen. Die Verbreitung von Bildern hat einen Werbezweck und bezieht sich entweder auf den Unternehmensbereich oder auf die Orte von touristischem Interesse der durchgeführten Reise.
Der Kunde erklärt sich mit der Aufnahme der Bilder einverstanden, die der Reiseleiter, andere Mitglieder der Organisation oder die Kunden selbst während der Reise von der Gruppe machen, und ermächtigt die Agentur, sie in den Medien zu veröffentlichen, die sie für den oben beschriebenen Zweck für geeignet hält .
Ebenso informiert ALMERIA BIKE TOURS die Benutzer darüber, dass sie ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß der (LOPD) und anderen Vorschriften durch ausdrückliche Mitteilung an das Unternehmen ausüben können.
Nur wenn die Erfassung und Verbreitung der Bilder keine identifizierten oder identifizierbaren Personen betrifft, wird die Anwendung des LOPD ausgeschlossen.
Letzte Aktualisierung: 8/2022
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